Drees, Andreas2015-02-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520141616-0991https://orlis.difu.de/handle/difu/223010Der im Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes wurzelnde Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bei der Auswahl des jeweils angemessenen Instruments für die Realisierung städtebaulicher Planungen stets vorrangig zu berücksichtigen. Entsprechende gesetzliche Regelungen und höchstrichterliche Rechtsprechung stecken die Anwendungsbereiche der verschiedenen Instrumente, die nicht alternativ handhabbar sind, gegeneinander ab. Diese Abgrenzungskriterien werden herausgestellt; sie sind von den kommunalen Entscheidungsträgern bei der Wahl des Vollzugsinstrumentes zu beachten.Zur angemessenen Instrumentenauswahl für die Realisierung städtebaulicher Planungen.ZeitschriftenaufsatzDM14110505StadtplanungStädtebauUmlegungEnteignungRechtsprechungVerhältnismäßigkeitPlanungsinstrumentStädtebaulicher VertragFlächenmanagementStädtebauliche Entwicklungsmaßnahme