Hofmann, Holger2016-05-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520161617-1063https://orlis.difu.de/handle/difu/226223Seit 1999 haben sich die europäische und nationale Rechtsprechung regelmäßig mit den Kriterien für eine zulässige Inhouse-Vergabe befasst und dazu richterrechtliche Vorgaben entwickelt. In 2014 hat durch die Novelle der EU-Vergaberichtlinien erstmals eine Kodifizierung der rechtlichen Anforderungen für öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors stattgefunden. Im Mai 2015 hat das BMWi einen Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien vorgelegt, das u.a. die Ausnahmen bei der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit regelt. Hierzu zählen auch Inhouse-Geschäfte. Wie von der Bundesregierung angekündigt, handelt es sich im Wesentlichen um eine "eins-zu-eins" Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien. Es bleibt somit nicht aus, dass sich im mittlerweile verabschiedeten nationalen Gesetz (GWB-neu) die bereits bei der Bewertung des Richtlinienrechts erörterten Aspekte und Unklarheiten wiederfinden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die erstmals kodifizierten Vorgaben für Inhouse-Geschäfte nach dem GWB-neu und beleuchtet die unterschiedlichen Konstellationen der Inhouse-Vergabe.Inhouse-Geschäfte nach dem neuen GWB.ZeitschriftenaufsatzDM16040705VerwaltungsrechtVergabeWettbewerbVergaberechtInhouse-GeschäftInhouse-VergabeEU-RichtlinieVergaberichtlinieGWBNeufassung