Mitschang, Stephan1995-03-232020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519940721-7390https://orlis.difu.de/handle/difu/86512Mit dem Bundesnaturschutzgesetz liegt seit 1976 die Rechtsgrundlage für die Landschaftsplanung der verschiedenen Ebenen vor. Die Bundesländer haben dieses Rahmenrecht in teilweise unterschiedlicher Form ausgefüllt. Der Beitrag hat das Ziel, die vertikale Ableitung der verschiedenen Ebenen der Landschaftsplanung untereinander darzustellen. Gleichgewichtig daneben werden die Rechtsbeziehungen der Landschaftsrprogramme, der Landschaftsrahmenpläne und der Landschaftspläne zur jeweiligen Ebene der Landes- und Regionalplanung, beziehungsweise der Bauleitplanung beschrieben. Die in den Ländern abweichenden Regelungen werden genannt.Die Bedeutung der Landschaftsplanung für die Landes-, Regional- und Bauleitplanung. Unter Berücksichtigung aller Landesnaturschutzgesetze.ZeitschriftenaufsatzI95010506LandschaftsplanungNaturschutzLandschaftspflegePlanungsrechtLandschaftsrahmenplanLandschaftsplanLandesplanungRegionalplanungBauleitplanungBundesrechtLandesrechtPlanungssystemRechtsgrundlageRechtswirkungLandschaftsprogrammPlaninhalt