1989-05-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/549396Die genehmigungspflichtige aber ungenehmigte Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage kann allein im Hinblick auf die formelle Illegalität der Baumaßnahme untersagt werden; die Grundsätze, die ausnahmsweise für formell illegale, materiell aber offensichtlich genehmigungsfähige Nutzungen oder Nutzungsänderungen gelten, greifen nicht ein. (-z-)BaugenehmigungMangelUmbauNeubauLandesbauordnungBundeslandBaumaßnahmeRechtsprechungErfordernisGenehmigungspflichtIllegalitätOVG-UrteilRechtBauordnungsrechtUngenehmigte Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage. VwGO § 80 V; NRWBauO §§ 58 I 2, 15, 16ff. OVG Münster, Beschl. v. 2.10.1987 - 11 B 1594/87.Zeitschriftenaufsatz137004