Halama, Günter2004-01-292020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/128545Nach dem »Krabbenkamp«-Urteil des BVerwG bedarf es im Rahmen der Abwägung einer interkommunalen Abstimmung, wenn als Planungsfolge für die Nachbargemeinde »Auswirkungen gewichtiger Art« in Betracht kommen. Private und öffentliche Interessen sind nach der Rechtsprechung, des BVerwG in der Abwägung indes schon dann zu berücksichtigen, wenn sie mehr als geringfügig beeinträchtigt werden. Mit der »Krabbenkamp«-Formel wird nach den FOC-Urteilen (Factory-Outlet-Center) des BVerwG vom 1. 8. 2002 ein »qualifizierter« Abstimmungsbedarf markiert, der nicht nur im Planungsvorgang als besondere Gewichtungsvorgabe zu Buche schlägt, sondern darüber hinaus geeignet ist, auf der Ebene der Vorhabenzulassung ein Planungsbedürfnis auszulösen, das sich als eigenständiges Zulässigkeitshindernis erweisen kann. difuDie Metamorphose der »Krabbenkamp«-Formel in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.ZeitschriftenaufsatzDC4213BauleitplanungFlächennutzungsplanungPlanungsrechtVerwaltungsrechtKommunale ZusammenarbeitNachbargemeindeBetroffenenbeteiligungAbstimmungsgebotVorhabenzulassungFactory-Outlet-Center