2001-02-162020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520000942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/45597Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 3.3.2000 - VK - 1/2000 -. Darin hat die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren zu einem Vergabeverfahren über Personenbeförderung im Linienverkehr die Auffassung vertreten, dass diese als Dienstleistungsauftrag nach VOL/A Abschn. 1 bzw. 2 - wenn die Schwellenwerte der Dienstleistungsrichtlinie überschritten sind - zu vergeben ist. Der Schwellenwert für die Vergabestellen als sog. klassische öffentliche Auftraggeber beträgt 200000 Euro. difuNachprüfungsverfahren im Vergabewesen - Personenbeförderung im Linienverkehr als Dienstleistungsauftrag nach VOL/A.ZeitschriftenaufsatzDC1449VerwaltungAuftragsvergabeVergabeverfahrenPersonenverkehrLinienverkehrVOL/AÖffentlicher AuftragDienstleistungsauftragPersonenbeförderung