Ephan, Anna2017-03-102020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520160933-3754https://orlis.difu.de/handle/difu/238612Manche Produkte, etwa Haarsprays, Farblacke und Rostlöser, sind nur in Spraydosen zu haben und landen in Haushalten, Werkstätten und im Gewerbe oftmals da, wo sie nicht landen sollten - im Restmüll oder im Gelben Sack. Was kaum einer weiß: Die Dosen, egal ob leer oder halbvoll, dürfen auf keinen Fall im Restmüll entsorgt werden.Gefährlich, aber wertvoll. Spraydosen müssen bei Schadstoffsammlung abgegeben werden.ZeitschriftenaufsatzDH24238EntsorgungAbfallSonderabfallSchadstoffAbfallwirtschaftAbfallverwertungRecyclingAbfallbehandlungAnlagentechnikVerfahrenstechnik