Borsdorf, AxelBallarin, Hermann1997-01-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251995https://orlis.difu.de/handle/difu/71788Das fünfte Gesetz zur Änderung der Bauordnung Berlin hat im Jahr 1994 die Pflicht der Bauherren zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen erheblich reduziert. Damit entfiel ebenfalls die ersatzweise zulässige Ablösung der Stellplatzerrichtungspflicht durch Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages. Das Aufkommen aus diesen Beträgen (im Jahre 1993 z.B. 52 Mio. DM) wurde für den Bau öffentlicher Parkplätze oder für den ÖPNV verwendet. Das Gutachten beantwortet die Frage, ob es rechtlich zulässig wäre, den finanziellen Ausfall durch eine Nahverkehrs-Infrastrukturabgabe für Bauherren oder Investoren auszugleichen, weil auf deren Grundstücken zur Zeit keine Stellplätze mehr errichtet werden müssen, und kommt zu dem Ergebnis, daß das Land Berlin nach der gegenwärtigen Rechtslage keine Gesetzgebungskompetenz für Steuern, die den Ausfall der Ablösebeträge durch eine finanzielle Belastung von Bauherren und Grundstückseigentümern ausgleichen könnten. goj/difuGutachten über die Zulässigkeit einer Nahverkehrs-Infrastrukturabgabe in Berlin.Graue LiteraturDW0899VerkehrÖPNVNahverkehrGebührVerkehrsrechtFinanzrechtAbgabeZulässigkeit