Ecker, Ferdinand1990-12-122020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261989https://orlis.difu.de/handle/difu/559892Das Saarland gewährt seit dem Jahre 1985 in den benachteiligten Gebieten (= 2/3 der Landesagrarfläche) die Ausgleichszulage (AZ) nach umwelt- und sozialpolitischen Kriterien; diese wurde - im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten - zu einem zentralen Instrument der Einkommenspolitik entwickelt. Mit produktionsneutralen Einkommenshilfen sollen die Existenz der bäuerlichen Familienbetriebe gesichert und die Natur- und Kulturlandschaft durch bodengebundene und umweltschonende Wirtschaftsweisen erhalten werden. Als Kriterium für die Ermittlung der Haltungsintensität in der Tierhaltung dient die Anzahl der rauhfutterfressenden Großvieheinheiten (GVE) je ha Hauptfutterfläche (HFF); als Bemessungsgröße für das Einkommenspotential wird die Milchreferenzmenge herangezogen. Rund zwei Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe halten in den benachteiligten Gebieten Milchvieh, und ein sehr hoher Anteil dieser Betriebe verfügt über eine Referenzmenge von weniger als 100 000 kg/Jahr. Im Hinblick auf die Förderkriterien gewinnt die Haltungsintensität gegenüber der Einkommenskapazität zunehmend an Bedeutung. Ergebnis dieser Förderungspraxis sind eine sich lohnende flächenabhängige und extensivere Tierhaltung sowie eine weitgehend sozial gerechte Verteilung der Fördermittel. - (Verf.)AgrarpolitikSozialpolitikUmweltpolitikSubventionLandwirtschaftlicher BetriebEinkommenProblemraumUmweltverträglichkeitWirtschaftPrimärsektorUmweltauflagen bei der Gewährung der Ausgleichszulage.Zeitschriftenaufsatz147841