Brinkmann, Robert1999-12-312020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251998https://orlis.difu.de/handle/difu/76579Bis Anfang der 90er Jahre waren tierökologische Erhebungen im Rahmen der Landschaftsplanung eher die Ausnahme als eine feste Größe. Die Fauna ist mit dem wachsen eines ökologischen Bewußtseins Teil des Schutzgutes im Bereich von Arten und Landschaften und wesentlicher Gegenstand der modernen umweltschützenden Landschaftsplanung. Am Beispiel der niedersächsischen Landschaftsplanung wird das Kernstück der Untersuchung, die Berücksichtigung tierökologischer Belange, mit Hinweisen im Sinne einer Anleitung für die Arbeitsschritte Zielorientierung, Erfassung, planerische Aufbereitung, Bewertung und Ableitung eines Ziel- und Maßnahmekonzeptes versehen. Exemplarisch für die zahlreichen gefährdeten Arten werden stellvertretend die Fledermaus und die Kreuzkröte in das für die praktische Umsetzung geplante Naturschutzkonzept des Bundeslandes Niedersachsen untersucht. mabo/difuTierartenschutz in der Landschaftsplanung.Graue LiteraturDW5177LandschaftLandschaftsplanungNaturschutzUmweltbewusstseinTierweltÖkologieNaturschutzrechtArtenschutzTierökologieFledermausKreuzkröteEingriffsplanung