Haimann, Richard2008-01-092020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620070939-625Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/163115"Für uns wäre es der Todesstoß." - Erich Schruff, Vorstand und Geschäftsführer der stadteigenen Siedlungsgesellschaft Cuxhaven, weiß genau, was auf das frühere gemeinnützige Wohnungsunternehmen zukommen würde, wenn es die im Jahressteuergesetz 2008 verankerte dreiprozentige Abgeltungssteuer auf seine stillen Eigenkapitalreserven (EK 02) zahlen müsste. Seine Kreditfähigkeit wäre in Frage gestellt, viele Instandhaltungsmaßnahmen wären nicht mehr finanzierbar. difuBehalten Ausnahmeregelungen bei der EK-02-Abgeltungssteuer Bestand? Kompromiss unter Vorbehalt.ZeitschriftenaufsatzDM07121413WohnungswesenWohnungswirtschaftWohnungsbauunternehmenGemeinnütziges WohnungsunternehmenSteuerEigenkapitalKörperschaftssteuerAbgeltungssteuerSteuerrechtÖffentliches Wohnungsunternehmen