Briche, Brigitte1999-01-212020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251997https://orlis.difu.de/handle/difu/104880Da die Elektrizitätswirtschaft der EU nicht von den Verträgen über die Montanunion und Euratom geregelt wird, finden die allgemeinen Vorschriften des EG-Vertrages (EGV) auf dem Elektrizitätssektor Anwendung. Daß die EU überhaupt auf diesem Sektor tätig wird, findet nunmehr in dem durch den Unionsvertrag neu eingeführten Art. 3 t EGV eine weitere Absicherung. Die EU hat allerdings auf diesem Sektor keine ausschließlichen Kompetenzen; sie muß die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten beachten, die angesichts der unterschiedlichen Ressourcen von ausschlaggebender Bedeutung ist. Zu den Grundprinzipien der EU-Elektrizitätspolitik gehören die Stromversorgungssicherheit, die Gewährleistung der öffentlichen Dienstpflichten und die Prinzipien der Transparenz und Nichtdiskriminierung, des Umweltschutzes und des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Ein Binnenmarkt für Strom hat sich noch kaum entwickelt; durch den Erlaß einer entsprechenden Richtlinie wurde jedoch schon versucht, einen Konsens herzustellen. Die Richtlinie ist jedoch insoweit gemeinschaftsrechtswidrig, als sie keinen freien Handel mit der Ware Strom vorschreibt. Die sekundärrechtlichen elektrizitätsbezogenen Regelungen sind aber flexibel genug ausgestaltet, um eine gewisse Öffnung der Strommärkte zu ermöglichen. lil/difuDie Elektrizitätswirtschaft in der Europäischen Union. Institutionelle und materielle Aspekte.MonographieS98110027ElektrizitätswirtschaftEuroparechtStromerzeugungPrimärenergieWirtschaftsrechtKompetenzEnergiepolitikRechtsprechungWettbewerbEnergieversorgungsunternehmenRechtsvergleichungGemeindeunternehmenWirtschaftspolitikEnergieBinnenmarktLiberalisierung