1985-01-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/510139Ein Kleingartengebiet wird nicht dadruch zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S. des § 34 I BBauG, dass die Einzelgärten durchgehend mit Lauben bebaut sind. Lauben, die größer sind, als für die kleingärtnerische Nutzung erforderlich, sind nach § 35 III und II BBauG unzulässig, weil sie die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Beschränkung der zulässigen Höhe von Lauben auf Maße, die es ausschließen, dass Aufenthaltsräume eingerichtet werden können, die den landesbaurechtlichen Anforderungen an die lichte Höhe entsprechen, steht im Einklang mit § 3 II BKleingG. -z-BaurechtRechtBauordnungKleingartenGrößeBundesbaugesetzRechtsprechungKleingartengebietLaubeZulässigkeitBundeskleingartengesetzBVerwG-UrteilSplittersiedlungVwGO §§ 123 I 1, 121, 80 VI 1; ZPO § 927 - Einstweilige Anordnung auf Stillegung von Bauarbeiten auf Nachbargrundstück. OVG Münster, Beschl. v. 18.11.1983 - 7 B 2260/83.Zeitschriftenaufsatz092831