Henke, Peter1999-11-172020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2519973-88497-146-8https://orlis.difu.de/handle/difu/41273Für jene Fälle, in denen es die Planfeststellungsbehörde unterlassen hat, besondere notwendige Schutzmaßnahmen anzuordnen und der Planfeststellungsbeschluß daher objektiv rechtswidrig war, wurde das Rechtsinstitut der Planergänzung entwickelt. Somit kann der betroffene Dritte lediglich einen Anspruch auf Ergänzung des lückenhaften Planfeststellungsbeschlusses und nicht dessen Aufhebung geltend machen. Die Studie geht der Frage nach dem Anwendungsbereich, den tatbestandlichen Voraussetzungen und der verwaltungsprozessualen Einordnung von Planergänzungen und ergänzendem Verfahren nach. Der Schwerpunkt liegt in dem Bereich der Verkehrswegefachplanung. Auch das übrige Planungsrecht und insbesondere das Recht der Bauleitplanung wird berücksichtigt. kirs/difuPlanerhaltung durch Planergänzung und ergänzendes Verfahren. Ein Beitrag zum gerichtlichen Rechtsschutz im Planungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrswegefachplanung.MonographieD9806641PlanungsrechtPlanfeststellungFachplanungsrechtRechtsschutzVerkehrswegeplanungVerkehrsplanungPlanerhaltungPlanergänzungErgänzungsverfahrenVerwaltungsverfahrensgesetzBaugesetzbuch (BauGB)