Olivet, Peter1986-07-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/523953Unter dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit wird das Junktimgebot des Artikel 14 Abs. 3 GG im Verhältnis zu den im Enteignungsrecht gebräuchlichen "salvatorischen Entschädigungsklauseln" rechtsmethodisch erörtert. Eine Lösung des Problems salvatorischer Klauseln, die in der Wissenschaft seit je wegen mangelnder rechtsstaatlicher Bestimmtheit kritisiert, in der Rechtswirklichkeit aber wegen sozialstaatlicher Unentbehrlichkeit stets praktiziert wurden, hat sich am Vorbild klassischer Enteignungen (FStrG, BbahnG, WasserSrtG) zu orientieren. Durch gesetzliche Zielvorgaben, Abwägungsgebote (§ 1 Abs. 7 BBauG) und förmliche Verfahrenserfordernisse (§§ 67 ff VwVfG) sind die Determinanten der behördlichen Enteignungsentschädigung festzulegen. Diese Anforderungen stellt der Autor an eine verfassungsgemäße Anwendung salvatorischer Klauseln, die er für unverzichtbar hält. (-y-)EnteignungsentschädigungEigentumsschutzSozialbindungVerfassungsrechtVerfassungsmäßigkeitEntschädigungsanspruchEnteignungsgesetzArtikel 14GrundgesetzParagraph 1BundesbaugesetzParagraph 17FernstraßengesetzRechtBodenrechtZur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit salvatorischer Entschädigungsklauseln im Enteignungsrecht.Zeitschriftenaufsatz107278