Gurp, P. B. vanRee, P. van der1982-04-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/486565Die Meinung, Schwellen seien eine "Modeerscheinung", wird zurückgewiesen, da sie nicht belegbar ist und unvollständig. Stadtgebiete sind in Aufenthaltsbereiche und Verkehrsstraßen ("structuurwegen") zu unterteilen. In Aufenthaltsbereichen darf nur langsam und nach besonderen Verkehrsregeln gefahren werden. Auch auf Verkehrsstraßen muss - soweit erforderlich - die Geschwindigkeit auf ein vernünftiges Maß abgesenkt werden, notfalls auch mit Hilfe von Schwellen. Die Berichterstattung über Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und ihre Auswirkungen auf das Fahrverhalten muss zur Pflicht gemacht werden. Das Straßenverkehrsrecht muss kurzfristig geändert werden mit dem Ziel, dem langsamen Verkehr sowie Sicherheits- und Umfeldbelangen mehr Gewicht zu geben. DSVerkehrAllgemeinStraßenverkehrStadtverkehrWohnbereichVerkehrssteuerungVerkehrslenkungVerkehrsberuhigungSicherheitStraßenschwelleSchwelleFahrverhaltenEinige opmerkingen over drempel "vrees" en Woonerf "enissen".Zeitschriftenaufsatz068232