Huber, Hans Juergen1980-02-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261976https://orlis.difu.de/handle/difu/454696Für die Fortschreibung der Bundesfernstraßenplanung ist das Planungsschema - Bedarfsplan als langfristiger Plan, Fünfjahres-Bauprogramme und jährlicher Straßenbauplan - für die Zukunft verbindlich. Ab 1976 sollen die mehrjährigen Bauprogramme nicht mehr wie bisher starr festgelegt werden, sondern in einer Kombination aus einem mehrjährigen Bauziel und einem rollierenden Maßnahmenteil mit Einzelraten für die einzelnen Jahre der Finanzplanung konkretisiert werden. Nach dieser Methode wird der neue ,,Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1976 bis 1980 mit Ergänzungen bis 1985'' erstellt. Stärkeres Gewicht soll künftig auf eine an Zielen und Bewertungskriterien orientierte Erfolgskontrolle gelegt werden. Die Fernstraßenplanung als Teil der Infrastrukturpolitik berücksichtigt Ziele der Raumordnungs-, der regionalen Wirtschafts- und der Umweltpolitik. Die künftige Straßennetzgestaltung ist weniger durch den Bau neuer Netze als vielmehr durch die schrittweise Verbesserung des schon vorhandenen Netzes gekennzeichnet. Die Bedarfsplanung wird untergliedert nach Unterhaltung und Instandsetzung, Ersatzinvestitionen, Erweiterungsinvestitionen und sonstige Investitionen, wobei sich mit zunehmendem Netzausbau die Mittelverwendung stärker auf die Erhaltung verschieben wird. Aus den Ergebnissen geht hervor, daß fünf Bundesländer einen größeren Anteil als im 1. Fünfjahresplan und sechs Länder einen geringeren Anteil erhalten. Wenn die Gewichtung der raumordnerischen Zielkriterien höher angesetzt wird, nimmt der Anteil strukturschwacher Gebiete (Niedersachsen, Bayern, Schleswig-Holstein) an der Mittelverwendung zu.VerkehrsbedarfPlanungFernverkehrsstraßeStraßenbauInfrastrukturInvestitionNeuer Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ab 1976.Zeitschriftenaufsatz031776