Unnerstall, Herwig2009-06-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520090943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/167228Der Grundsatz der verursachergerechten Kostendeckung für Wasserdienstleistungen ist ein Kernprinzip der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die endgültige Fassung des Art. 9 WRRL spiegelt die unterschiedlichen ökonomischen Konzeptionen, die im Prozess der Gesetzgebung aufeinander prallten. Vor diesem Hintergrund wird versucht, ein konsistentes Konzept des normativen Gehaltes zu entwickeln. Daraus werden Anforderungen an die Umsetzung in verschiedenen Bereichen abgeleitet und Anknüpfungspunkte in den gegebenen Rechtsvorschriften identifiziert.Kostendeckung für Wasserdienstleistungen nach Art. 9 EG-Wasserrahmenrichtlinie.ZeitschriftenaufsatzDM09051935UmweltschutzGewässerWasserversorgungWassernutzungKostenVerursacherprinzipGewässerschutzrechtRichtlinieTrinkwasserversorgungAbwasserbehandlungBewirtschaftungKostenGebührEU-WasserrahmenrichtlinieUmsetzungKostendeckung