Grünewald, Benedikt2015-11-262020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/225429Bayern hat als erstes Land von den neuen Möglichkeiten des § 249 Abs. 3 BauGB Gebrauch gemacht. Es hat dabei gewissermaßen eine Maximalregelung getroffen, die dazu führt, dass Windkraftanlagen nur noch an wenigen Stellen des Freistaats als privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gelten. Der Widerstand gegen die Regelung ist groß und beschäftigt derzeit auch den bayerischen Verfassungsgerichtshof. Den sich in diesem Zusammenhang stellenden, vor allem verfassungsrechtlichen, Fragen widmet sich der Beitrag,(Verfassungs)Rechtsprobleme der bayerischen Ausführungsregeln zu § 249 Abs. 3 BauGB.ZeitschriftenaufsatzDM15111179AußenbereichWindenergieanlageFlächennutzungsplanungStandortwahlPrivilegiertes VorhabenBaurechtVerfassungsrechtBaugesetzbuch (BauGB)Konzentrationszone