Schenek, Kai-Markus2008-08-202020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262008https://orlis.difu.de/handle/difu/141128Derzeit vergeht kaum eine Woche, in der nicht eine neue Vergabekammer oder ein Vergabesenat bei einem Oberlandesgericht im Zusammenhang mit dem Verkauf kommunaler Grundstücke für Aufsehen sorgt. Im Kern der Streitigkeit steht die Klärung der Frage, ob es sich bei einem Grundstücksverkauf einer Kommune um einen öffentlichen Bauauftrag handelt, der der vergaberechtlichen Ausschreibungspflicht unterliegt. Drei aktuelle Entscheidungen in Baden-Württemberg, die in dem Beitrag kommentiert werden, zeigen auf, dass seit einer viel beachteten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2007 die vergaberechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines öffentlichen Bauauftrags in der Rechtsprechung umstritten sind. Daher ist nach wie vor Vorsicht bei der Verknüpfung eines Verkaufs kommunaler Grundstücke mit der Verfolgung städtebaulicher Ziele anzuwenden. Es bleibt abzuwarten, ob der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Klarstellung der Definition des öffentlichen Bauauftrags in § 99 Abs. 3 GWB zu einer Änderung der Rechtsprechung bei der Bewertung der Ausschreibungspflicht kommunaler Grundstücksverkäufe und städtebaulicher Verträge führt.Ausschreibung kommunaler Immobiliengeschäfte - aktuelle Rechtsprechung in Baden-Württemberg.ZeitschriftenaufsatzDH13670BebauungBauauftragBebauungsplanGrundstückÖffentliches EigentumVerkaufAuftragsvergabeAusschreibungRechtsprechungRechtsunsicherheitVergaberechtStädtebaulicher VertragBaukonzessionFallbeispiel