1985-10-222020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251985https://orlis.difu.de/handle/difu/517227Verträge, die sich auf den Gebrauch oder die Nutzung von künftig zu genehmigenden und zu errichtenden Gebäuden oder Gebäudeteilen beziehen, sind nach § 15 I 4 StBauFG genehmigungsbedürftig. Die Sperrwirkung des § 15 StBauFG dient u.a. dazu, den Gemeinden einen angemessenen Zeitraum für eine Verwirklichung ihrer Sanierungsziele einzuräumen. Zu Beginn des Sanierungsverfahrens reicht eine geringere Konkretisierung der Sanierungsziele für die Genehmigungsversagung nach § 15 III StBauFG aus; jedoch sind mit fortschreitendem Sanierungsverfahren höhere Anforderungen an die Konkretisierung zu stellen. (-z-)StädtebauförderungsgesetzMietvertragPachtvertragGebäudeSanierungRechtsprechungGenehmigungGenehmigungspflichtBVerwG-UrteilStadtentwicklungsplanungGG Art. 14. StBauFG § 15 I Nr.4, II Nr. 3. Genehmigungsbedürftigkeit von Miet- und Pachtverträgen über noch zu errichtende Gebäude. BVerwG, Urteil v. 7.9.1984 - Az. 4 C 20/81, Mannheim.Zeitschriftenaufsatz100323