2003-09-052020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920033-89737-098-0https://orlis.difu.de/handle/difu/280691Die Besteuerung der Familie muss den Anforderungen Rechnung tragen, die sich aus Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG sowie dem daraus abgeleiteten Besonderen Gleichheitssatz ergeben. Die von der Besteuerung zu unterscheidende Förderung der Familien muss dem sich aus Art. 6 Abs. 1 GG auch ergebenden Förderungsgebot und dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG genügen. Die Kritik an der Behandlung der Familien ist auch nach Umsetzung der Vorgaben nicht verstummt. Beanstandet wird weiterhin eine Gerechtigkeitslücke und gefordert wird insbesondere eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, um Leben mit Kindern unter den veränderten Verhältnissen zu ermöglichen oder zu fördern. Dabei zeigen sich Verständnisprobleme hinsichtlich des Familienleistungsausgleichs, offenbaren sich insbesondere aber auch Sorgen und Ängste wegen des anhaltenden, durch Zuwanderung nicht auszugleichenden Bevölkerungsschwunds, der zunehmenden Überalterung der Gesellschaft und der nicht mehr zu übersehenden Folgen für die sozialen Sicherungssysteme. Die Veröffentlichung geht auf diese Kritik ein. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es bei bestimmten Regelungen des Familienleistungsausgleichs wie der Familienbesteuerung durchaus zweifelhaft ist, ob sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen ausreichend Rechnung tragen. Ferner werden die vielfältigen Verfassungsaufträge aufgezeigt, die vom Gesetzgeber im Interesse der Familie noch zu erfüllen sind. Schließlich wird auf mehrere Vorschläge zur Weiterentwicklung des geltenden Rechts hingewiesen, die, aus Verantwortung auch für nachfolgende Generationen, besondere Beachtung verdienen. goj/difuFamilienbesteuerung und Familienförderung in einer Zeit gesellschaftlichen und demographischen Wandels.Graue LiteraturDR9499SteuerSteuerrechtFamilieFamilienpolitikDemographischer WandelGesellschaftswandelFamilienförderungFamilienleistungsausgleichFamilienlastenausgleich