Heinrich, Martin1988-11-232020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261987https://orlis.difu.de/handle/difu/545714Beim Baucontrollingvertrag handelt es sich um ein bürgerlich-rechtliches Schuldverhältnis, bei dem Vertragspartner auf der einen Seite der Bauherr ist und auf der anderen Seite ein Ingenieurbüro.Umstritten ist, ob auf das Baucontrolling die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (HOAI) anwendbar ist.Der Autor gibt zunächst einige allgemeine Betrachtungen zum Baucontrolling und grenzt das Baucontrolling von anderen verwandten Vertragsverhältnissen ab.Hierbei geht er u. a. insbesondere auf Pflichten des Architekten zur Wahrung von Vermögensinteressen des Bauherrn ein sowie auf den Baubetreuungsvertrag.Anschließend widmet er sich dem Honararanspruch des Baucontrollers, z.B. unter dem Gesichtspunkt der kostenbewußten Bauplanung und des Gebührenrechts der HOAI.Abschließend diskutiert er die Regelung des Baucontrolling nach bürgerlichen Recht.HiBauwesenControllingBauplanungManagementVertragsrechtVertragsartZivilrechtHOAIArchitektBauherrHonorarBebauungBaurechtRechtBebauungsplanungDer Baucontrollingvertrag. Bauplanung und Baumanagement nach HOAI und BGB.Monographie133190