Fley, Wolfgang1995-12-272020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619950340-7489https://orlis.difu.de/handle/difu/88924Die in den Landesbauordnungen verankerten Abstandsflächenregelungen stehen in Konkurrenz zu dem Ziel, durch Nachverdichtung oder dichte Neubebauung mehr Wohnungen auf weniger Bauland zu ermöglichen. Der Vorrang des Bauordnungsrechts erzwang größere Abstandsflächen, obwohl der Bebauungsplan mit seinen Baugrenzen eine dichtere Bebauung vorsieht. Bayern hat nun mit einer Novellierung des Artikels 7 I BayBO den bisherigen Vorrang der Landesbauordnung und damit des Bauordnungsrechts in einen Vorrang des Bebauungsplans und damit des bundesrechtlich geregelten Bauplanungsrechts umgekehrt. Mit diesem Schritt werden für die Planungspraxis neue Möglichkeiten geschaffen, eine dichtere Bebauung zu erreichen, gleichzeitig aber auch zahlreiche Probleme aufgeworfen. Der Beitrag geht auf die rechtssystematischen Probleme und auf typische Fallkonstellationen ein. Er weist darauf hin, daß die Festsetzung von Bebauungsgrenzen im Bebauungsplan nach außen gerichtet ist, während die Abstandsflächenregelungen von außen in den bebaubaren Raum des Nachbargrundstücks hinein wirken. Die Abstandsflächenregelungen behalten daher auch beim Vorrang der Bebauungsplanfestsetzungen ihre Bedeutung. Für die Ausformung der Bebauungspläne ergeben sich mit der Aufgabe, inzident Abstandsflächen festzulegen, neue Anforderungen bei der Festsetzung der Baufenster, der Grundflächen- und Geschoßflächenzahl sowie der Zahl der Vollgeschosse.Vorrang des Bebauungsplans vor einer Abstandsflächenregelung nach den Landesbauordnungen - zugleich ein Beitrag zu Artikel 7 I BayBO 1994.ZeitschriftenaufsatzI95040194AbstandsflächeNachbarschutzFestsetzungBauordnungsrechtLandesbauordnungBebauungsplanBaugrenzeGebäudehöheGrenzabstandRechtsgrundlageBauplanungsrecht