Meinert-Brockmann, Karin1987-02-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/528347Grundrechte sind ihrem Ursprung nach Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat, die nur aufgrund eines Gesetzes (sog.Gesetzesvorbehalt) eingeschränkt werden dürfen.Das Maß der Einschränkung stellt daher auch das wesentliche Problem der allgemeinen Grundrechtslehre dar, wobei dies nicht nur für die nationalen Verfassungen gilt.Da auch in universellen und regionalen Menschenrechtspakten Grundrechte verankert sind, handelt es sich um ein allgemeines Problem, das rechtsvergleichend behandelt werden muß.In diesem Zusammenhang bietet sich ein Vergleich zu den Vereinigten Staaten von Amerika in besonderer Weise an, da hier wie in der Bundesrepublik Deutschland eine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit vorhanden ist.Die Autorin will zeigen, inwieweit der Ausübung der Freiheit des Einzelnen Grenzen gesetzt sind oder vom Staat gesetzt werden können.Im Vergleich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA soll festgestellt werden, ob die Grenzen in beiden Staaten unterschiedlich gesetzt werden und welche Handhabung vorzuziehen ist.Dabei soll der Schwerpunkt auf die Freiheitsrechte gelegt werden, weil sich hier die Einschränkungen für den Einzelnen besonders schwerwiegend darstellen. kp/difuGrundrechtGrundgesetzVerfassungGesetzGesetzesvorbehaltFreiheitVerhältnismäßigkeitTheorieRechtsvergleichungVerfassungsrechtGesetzgebungRechtAllgemeinDie Einschränkung von Grundrechten. Eine rechtsvergleichende Studie über den Schutz der Grundrechte vor übermäßigen Eingriffen durch den Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika.Graue Literatur112346