Kirchhoff, Guido2013-08-122020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620110342-5592https://orlis.difu.de/handle/difu/213309Folgende Sachverhalte werden gutachterlich geprüft: ob es sich bei der für den 5. März 2011 geplanten Veranstaltung der "Potsdamer Currywurstfreunde" um eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG gehandelt hat und ob die Maßnahmen zweier Polizisten am 4. März 2011 in der Potsdamer Fußgängerzone die Grundrechte des Grundgesetzes der "Currywurstfreunde" verletzt haben. Das Gesamtergebnis der rechtlichen Prüfung lautet: Die Auflösung der Versammlung sowie der sich daran anschließende Platzverweis sind verfassungswidrig. (Der Fall war Gegenstand einer Modulprüfung im Verfassungsrecht.)Der praktische Fall: Vegetarier und Currywurstfreunde in der Fußgängerzone.ZeitschriftenaufsatzDG4432VerfassungsrechtGrundrechtOrdnungsrechtInteressenvertretungÖffentlicher RaumFußgängerzoneVersammlungsrechtMeinungsfreiheitPersönlichkeitsrechtRechtslage