2004-02-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520030942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/128602Die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.d.F. vom 14.5.1990 - BGBl. S.880; mit Änderungen - durch das - am 18.9.2002 in Kraft getretene - Siebte Gesetz zur Änderung des BImSchG betrifft insbesondere dessen Fünften Abschnitt über die Luftreinhaltung unter der Überschrift »Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung, Lärmminderungspläne«, der neu gefasst wurde. Anschließend wurde das BImSchG insgesamt neu bekannt gemacht. Die Neufassung des Fünften Teils des BImSchG hat insbesondere eine Angleichung der darin enthaltenen Bestimmungen an diesbezügliches EU-Recht zum Inhalt. Dies betrifft v.a. die Bestimmungen über Luftreinhaltepläne und über Maßnahmen zum Schutz vor Luftverunreinigungen. Ergänzt wurden auch die Vorschriften über Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Luftreinhaltung. Es wird ein Überblick über die wesentlichen Änderungen gegeben. Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes vom 11.9.2002 - BGBl. S.3622. Bekanntmachung der Neufassung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes als »Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)« vom 26.9.2002 - BGBI. S.3830. difuÄnderung und Neufassung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes - Luftreinhaltung.ZeitschriftenaufsatzDC4270LuftreinhaltungLuftverunreinigungSchadstoffImmissionsschutzUmweltschutzEmissionskatasterBundesimmissionsschutzgesetzEuroparechtGesetzesänderungLuftgüteüberwachungLuftqualitätLuftreinhalteplanLuftschadstoffVerkehrsbeschränkung