Wachsmuth, Barbara2014-01-172020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520130723-8274https://orlis.difu.de/handle/difu/213639Der Ausbau des mobilen Breitbandes wächst rasant. Die Datenvolumen im Mobilfunk wuchsen nach Angaben der Bundesnetzagentur von 1,4 Millionen Gigabyte (GB) im Jahr 2006 auf 93 Millionen GB im Jahr 2011. Die Entwicklung wird sich weiter fortsetzen. Der Ausbau der erforderlichen Netze soll im LTE-Standard unter Verwendung vorhandener und neuer Mobilfunkstandorte sowie der Erweiterung der Systemtechnik und der zusätzlichen Erweiterung durch Errichtung neuer Antennenanlagen erfolgen. Die Erweiterung vorhandener Standorte sowie die Neuerrichtung weiterer Standorte werden zukünftig vermehrt zu Nutzungskonflien führen. In dem Beitrag werden die ungünstigen Konstellationen benannt: Die Altstandorte befinden sich meistens an ungünstigen Innenbereichsstandorten mit eingeschränkten Erweiterungsmöglichkeiten und vorhandene Außenbereichsstandorte für die UMTS-Mobilfunkversorgung erweisen sich für die LTE-Versorgung nur als bedingt geeignete Standorte. Im Außerbereich besteht die vermehrte Gefahr von Kollisionen mit naturschutz- und landschaftsschutzrechtlichen Geboten. Aus dem Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs ergibt sich ein Ausweichen auf den Innenbereich. Die Kommunen sollten daher durch eine Mobilfunkvorsorgeplanung die Entscheidungsprozesse der Standortansiedlung mitbestimmen.Die Kommune spricht mit. Emissionsschutz.ZeitschriftenaufsatzDH20079VersorgungKommunikationstechnologieInformationstechnologieTelekommunikationSendeanlageAußenbereichInnenbereichStandortwahlStandortvorsorgeplanungNaturschutzrechtLandschaftsschutzGesundheitsschutzStrahlenschutzBundesimmissionsschutzgesetzPlanungsrechtRechtsprechungFunktechnikBaugesetzbuch (BauGB)