Schwan, Eggert1980-01-302020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251971https://orlis.difu.de/handle/difu/433843Dem Eingriffsvorbehalt des Gesetzes kommt neben dem Gesetzesvorbehalt der Grundrechte eine eigenständige Bedeutung zu.Er verlangt die formell-gesetzliche Ermächtigung nur für die materielle Zulässigkeit von Grundrechtseingriffen, nicht aber für die Zuständigkeitsverteilung zu Eingriffsmaßnahmen.Auf der Bundesebene besteht ein die Zuständigkeitsregelung global erfassender sogenannter institutioneller Vorbehalt des Gesetzes nicht.Die Exekutive kann Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörden im Außenverhältnis nur ad hoc durch Verwaltungsakte regeln.Die im Innenverhältnis in der Form einer Rechtsvorschrift geregelte Zuständigkeitsverteilung hat im Außenverhältnis nur faktische Wirkung und führt bei Verletzung nicht zur Außenrechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes.In einem gewissen Umfang verlangt das Rechtsstaatsprinzip aber auch eine Verrechtlichung der Zuständigkeiten im Außenverhältnis. hw/difuKompetenzverteilungGesetzesvorbehaltOrganisationsgewaltVerfassungsrechtVerwaltungsrechtGesetzgebungZuständigkeitsregelungen und Vorbehalt des Gesetzes. Ein Beitrag zur Standortbestimmung der Organisationsgewalt im System der Gewalten.Monographie008215