Schröder, MartinFegert, Jörg M.Schmid, Marc2016-07-012020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920150022-5940https://orlis.difu.de/handle/difu/262097Mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes - insbesondere der § 79 und § 79a SGB VIII - im Jahr 2012 wurden verbindliche Fachstandards zur Sicherung und Stärkung der Kinderrechte, zum Schutz vor Gewalt und der Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe eingeführt. Darüber hinaus wurde hierdurch verbindlich geregelt, dass es einer regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung der in den Entscheidungsprozessen verwendeten Erziehungshilfen und Verfahren bedarf. Diese müssen sich unter anderem an den Maßstäben der Transparenz, Partizipation, Individualität dem Beschwerderecht und der Zufriedenheit der jungen Menschen messen lassen. Vor dem Hintergrund der justiziablen Verankerung zur Notwendigkeit von unabhängigen Qualitätssicherungsverfahren und einer empirischen Evaluation in der Jugendhilfe ist auch der Wirkungsdiskurs wieder virulent.Partizipative Vereinbarung pädagogischer Ziele in der Hilfeplanung.ZeitschriftenaufsatzDMR150591SozialarbeitJugendhilfePartizipationWirkungsanalyseMethodeJugendarbeitHilfeplanungZielvereinbarungBundeskinderschutzgesetzQualitätssicherungNachweisZielerreichung