Walder, Stefanie2012-06-012020-04-272022-11-292020-04-272022-11-292014https://orlis.difu.de/handle/difu/261165Das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden hat die Einführung des § 79a SGB VIII genutzt, die Qualitätsentwicklung und -sicherung in seinen Arbeitsbereichen in den Fokus zu nehmen. In einer Bestandsaufnahme wurden zunächst die vorhandenen Verfahren und Ansätze gesammelt und bewertet. In der kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung wurden Kriterien der Qualitätssicherung entwickelt, die verbindlich für die Förderung von Trägern und Einrichtungen sind.§ 79A SGB VIII kommunal: Zum Umgang mit der Qualitätsentwicklung in Hilden.ZeitschriftenaufsatzDMR140258SozialwesenJugendhilfeBeteiligungsverfahrenVerwaltungshandelnBestandsaufnahmeArbeitsgebietQualitätsverbesserungQualitätssicherungJugendhilfeplanungJugendförderungJugendamtQualitätsstandard