2005-05-032020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620050942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/129237Mit dem neuen Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) - vom 24.12.2002 werden Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab dem 1.1.2005 für erwerbsfähige Arbeitslose zu einer einheitlichen "Grundsicherung für Arbeitsuchende" - dem sog. "Arbeitslosengeld II" (Alg II) - zusammengefasst. Die neue Aufgabe wird grundsätzlich in geteilter Trägerschaft durch die Agenturen für Arbeit und die kreisfreien Städte und Landkreise als kommunale Träger ausgeführt (vgl. § 6 SGB II). Die kommunalen Träger sind zuständig für die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie die Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung, Kinderbetreuung und häusliche Pflege von Angehörigen. Die Agenturen für Arbeit befassen sich mit allen übrigen Angelegenheiten des Alg II, dem Sozialgeld, den Sozialversicherungsbeiträgen und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Um einheitliche Entscheidungen zu gewährleisten, ist vorgesehen, dass die Träger der Leistungen vor Ort Arbeitsgemeinschaften bilden. Art. 1 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) des Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) vom 30.7.2004 - BGBI. S.2014. Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Kommunalträger-Zulassungsverordnung - KomtrZV) vom 24.9.2004 - BGBI. S.2349. difuÄnderung des SGB II - Option für die kommunale Trägerschaft.ZeitschriftenaufsatzDC4905SozialwesenSozialhilfeTrägerschaftGemeindeRechtsstellungKostenverteilungSozialhilfeträgerZulassungsverfahrenSozialleistungGrundsicherungsleistungSozialhilferechtSozialgesetzbuch