Tiedemann, Paul2016-02-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520160029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/226390Für den Fall, dass ein Kind eine außerhalb des eigenen Wohnortes gelegene Kindertagesstätte (KITA) besucht, regelt das hessische Landesrecht, dass die Wohngemeinde der Standortgemeinde der KITA die dadurch entstehenden Betriebskosten auszugleichen hat. Im Beitrag soll der Nachweis dafür erbracht werden, dass diese Regelung mit Art. 137 Abs. 1 und 3, Art. 137 Abs. 4 und 5 sowie mit Art. 137 Abs. 6 Satz 2 der Hessischen Verfassung (HV) unvereinbar und daher verfassungswidrig ist.Zur Verfassungswidrigkeit der interkommunalen Kostenausgleichspflicht nach § 28 HKJGB.ZeitschriftenaufsatzDM16042803VerwaltungsrechtKindertagesstätteBetriebskostenWohngemeindeHessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)Kostenausgleich