2005-02-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520050340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/129126BGB §§ 273, 320, 535, 862; ZPO §§ 935, 940: 1) Ein Vermieter ist berechtigt, wenn der Mieter über einen Zeitraum von mehr als drei aufeinanderfolgenden Monaten keinerlei Miet- sowie Nebenkostenvorauszahlungen erbracht hat, ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Heizung auszuüben. 2) Durch die Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts an Versorgungsleistungen begeht der Vermieter keine Besitzstörung gegenüber dem Mieter. 3) Es besteht eine Obliegenheit des Mieters, sich im Fall von Zahlungsproblemen an öffentliche Stellen zu wenden. AG Bergheim, Urteil vom 15.12.2003 - 27 C 744/03. difuZurückbehaltung von Versorgungsleistungen gegenüber Wohnraummieter.ZeitschriftenaufsatzDC4794VersorgungMietrechtVermieterMieterWasserversorgungEnergieversorgungSperrungZurückbehaltungsrechtMietschuldNebenkostenMietsache