Ruf, Dietmar2008-08-202020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262008https://orlis.difu.de/handle/difu/141126Mit Schreiben vom 25.1.2008 hat das Innenministerium Baden-Württemberg eine Empfehlung für Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich herausgegeben. Direkt vorausgegangen waren Besprechungen einer beim Wirtschaftsministerium eingesetzten "Arbeitsgruppe Vergabepraxis der öffentlichen Hand". Der Gemeindetag Baden-Württemberg hatte bereits im September 2005 zusammen mit dem Baden-Württembergischen Handwerkstag, dem Landkreistag Baden-Württemberg und dem Städtetag Baden-Württemberg höhere Wertgrenzen gefordert. Den Forderungen wurde nun entsprochen und es sind folgende Wertgrenzen bei der Vergabe von Auftragen im kommunalen Bereich Baden-Württembergs vorgesehen: Im VOB-Bereich wird bei freihändiger Vergabe 20.000 Euro, für beschränkte Ausschreibungen bei Ausbaugewerken 40.000 Euro, im Rohbau, Verkehrswegebau, Tiefbau 75.000 Euro und bei Vergaben mit vorgeschaltetem überregionalen Teilnahmewettbewerb 100.000 Euro empfohlen. Im VOL-Bereich soll die Wertgrenze bei freihändigen Vergaben bei 10.00 Euro liegen und bei beschränkten Ausschreibungen bei 40.000 Euro. In dem Beitrag werden die Ergebnisse der "Arbeitsgruppe Vergabepraxis der öffentlichen Hand" kommentiert und Handlungsempfehlungen bei der Anwendung gegeben.Seit Januar 2008: Empfehlungen für Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben im kommunalen Bereich.ZeitschriftenaufsatzDH13668BebauungBauauftragDienstleistungBeschaffungAuftragsvergabeAusschreibungVerdingungsordnungNeuordnungGrenzwertHandlungsempfehlung