Hinz, Manfred1980-10-202020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251978https://orlis.difu.de/handle/difu/464897Dem hier vorliegenden Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zum Betrieb des Atomkraftwerkes Stade kommt wegen des in der Entscheidung entwickelten Argumentationsrahmens zum Problem der Strahlengefährdung besondere Bedeutung zu. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bringt das Normgefüge von Strahlenschutzverordnung und Atomgesetz in einen verfassungsrechtlichen Bezug, indem von einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Strahlenschutzverordnung ausgegangen wird. So geht das Gericht von einer Schadenannahme auch bei geringer Strahlendosis aus und definiert das Gebot des ,,so gering wie möglich'' nicht nur einfach als ,,Mindestbelastungsgebot'', sondern als ,,Ausdruck des Vorsorgeprinzips''.KernkraftwerkEmissionSchadwirkungUmweltschutzEnergieversorgungRechtBeschluß des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zum Atomkraftwerk Stade. Technische Daten zum AKW Stade. Anmerkungen von Prof. Manfred Hinz und einigen Mitgliedern des Projektes SAIU zum Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes unter Zitierung der im Beschluß herangezogenen Rechtsvorschriften (Erste Strahlenschutzverordnung, Atomgesetz, Strafgesetzbuch, Verwaltungsrechtsordnung, Bundes-Immissionsschutz-Gesetz).Graue Literatur042973