Engelsberger, Christian1999-12-312020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519983428091531https://orlis.difu.de/handle/difu/76629Das im EG-Vertrag als Aufgabe der Gemeinschaft benannte "umweltverträgliche Wachstum" kann nur gelingen, wenn die zahlreichen auf dem Gebiet des Umweltschutzes erlassenen Vorschriften in der Praxis angewandt werden. Die teilweise eklatanten Verstöße gegen geltendes EG-Recht geben dazu Anlaß, der Frage nachzugehen, wie - wenn überhaupt - EG-Umweltrecht vollzogen wird. Grundlage der Untersuchung ist daher neben der Rechtsdogmatik vor allen Dingen die Ermittlung der Umsetzung in der Praxis von Behörden und Umweltschutzverbänden. Den theoretischen Grundlagen folgt eine Darstellung der rechtlichen Anforderungen an die Vollzugsorgane. Den Hauptteil der Arbeit bildet dann die aus Umfrageergebnissen ermittelte Darstellung der Vollzugspraxis. Die Kommission ist nach dem EG-Vertrag nicht befugt, den staatlichen Behörden verbindliche Weisungen beim Vollzug von EG-Umweltrecht zu erteilen. Die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts kann mangels ausdrücklicher Ermächtigung somit allein durch im Rahmen des Vertrages ergangene förmliche Rechtsakte gewährleistet werden. lil/difuDer Vollzug europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Rechtliche Vorgaben und Verwaltungspraxis anhand einer empirischen Umfrage bei Behörden und Umweltschutzverbänden in Deutschland.MonographieDW5227UmweltschutzUmweltschutzrechtVollzugskontrolleEuroparechtBefragungVerwaltungshandelnUmweltbehördeVerbandRechtsprechung