1981-05-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/472894Der vereinbarte "Gegenwert" liegt in der Sicht des § 15 Absatz 3 Satz 2 StBauFG so lange nicht "über dem Wert..., der sich in Anwendung des § 23 StBauFG ergibt" wie nicht Werte vereinbart bzw. zugrundegelegt werden, die in einer den Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich verfehlen, was auch sonst, nämlich "im gewöhnlichen Geschäftsverkehr... ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, zu erzielen wäre". Entscheidung aufgrund folgender §§: 15 Absatz 1 StBauFG, 15 Absatz 3 StBauFG, 23 StBauFG, 95 BBauG, 141 BBauG, 142 BBauG, 3 WertV, 4 WertV, 6 WertV, 8 WertV, 13 WertV und 18 WertV. -y-StadtplanungStadtsanierungGrundstückswertVerkehrswertWertermittlungVergleichswertSanierungsgebietVeräußerungsbeschränkungRechtsprechungGerichtsentscheidungStädtebauförderungsrecht - Veräußerung im Sanierungsgebiet. Rechtsprechungsteil - öffentliches Baurecht. BVerwG, Urteil vom 24.11.1978 - 4 C 56.76, OVG Münster.Zeitschriftenaufsatz054069