1989-05-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/549050Kreistagsbeschlüsse, die sich für einen bestimmten Standort zur Aufnahme einer Abfallbeseitigungsanlage aussprechen, ergehen in Wahrnehmung der durch § 1 Abs. 1 LAbfG i.V.m. § 2 Abs. 3 LandkreisO auferlegten Pflichtaufgabe. Sie bewirken keine Bindung der Planfeststellungsbehörde im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren, das allein den fachplanungsrechtlichen Erfordernissen unterliegt. Die in § 2 AbfG enthaltenen Schutzgüter sind bei der abfallrechtlichen Fachplanung als Planungsleitsätze mit der Maßgabe zu beachten, daß sie die äußerste Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit darstellen. Sie enthalten planerische Vorgaben, an denen sich die Zusammenstellung und Gewichtung des Abwägungsmaterials bereits unterhalb der Stufe der Abwägung orientieren muß. (-z-)AbfallbeseitigungPlanfeststellungPlanungsrechtFachplanungRechtsprechungAbfallgesetzLandkreisordnungAbwägungsgebotVG-UrteilRechtRaumordnungAbfallrechtliche Planfeststellung. AbfG 1977 §§ 2, 7 Abs. 1, 25; LAbfG § 1 Abs. 1 bzw. LkrO § 2 Abs. 3.VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.1987 - 10 S 1044/84 - nicht rechtskräftig.Zeitschriftenaufsatz136658