1999-08-272020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2519980723-2314https://orlis.difu.de/handle/difu/63518Das Urteil (Beschluß vom 1.2.1996, Az. 3 A 92/95) beschäftigt sich mit der Frage der Wirksamkeit und der erforderlichen Form einer Wiederherstellungsanordnung. In diesem Fall wurden an einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude Veränderungen der Außenhaut (Fenster, Dacheindeckung, Dachfenster, Terasseneinbau und Putzveränderungen) vorgenommen. Das Urteil wird um Anmerkungen des Herausgebers ergänzt. difuUrteil zu einer Wiederherstellungsanordnung des Oberverwaltungsgericht Brandenburg.ZeitschriftenaufsatzDI99030102BaudenkmalDenkmalschutzDenkmalpflegeWiederherstellungsanordnungOriginalität