1984-03-162020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251984https://orlis.difu.de/handle/difu/503665Zur Unterscheidung der Rückzahlung eines öffentlichen Wohnungsbaudarlehens "nach Maßgabe der Tilgungsbedingungen" von der ohne rechtliche Verpflichtung vorgenommenen vorzeitigen Rückzahlung. Für die Rechtsfolge des sofortigen Endes der Wohnungsbindung kommt es jeweils darauf an, ob die als Darlehen bewilligten öffentlichen Mittel nach Maßgabe der Tilgungsbedingungen zurückgezahlt worden sind. Die Rückzahlungsmodalitäten, vollständige oder teilweise Rückzahlung, genauer Rückzahlungszeitpunkt, sind dabei einvernehmlich festzulegen. rhBaurechtRechtWohnungWohnraumWohnungsbindungsgesetzWohnungsbaudarlehenWohnungsbaufinanzierungRechtsprechungParagraph 15Paragraph 16Paragraph 18OVG-Urteil§§ 15, 16, 18 WoBindG. OVG Münster, Urteil v. 3.6.1982 - Az. 14 A 2150/80.Zeitschriftenaufsatz086188