Castringius, Sebastian2004-12-022020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620033-936773-07-6https://orlis.difu.de/handle/difu/136573Der Gesetzgeber hat mit dem Dienstrechtsreformgesetz vom 24. Februar 1997 die Möglichkeit der Freistellung vom Dienst für Beamte in Form der Teilzeitarbeit oder des dauerhaften Urlaubs stark erweitert, indem er die voraussetzungslose Antragsteilzeit eingeführt hat. Danach besteht erstmals in der Geschichte des Grundgesetzes für jeden Beamten die Möglichkeit, eine Freistellung vom Dienst zu beantragen, selbst wenn für diesen Antrag keine familien- oder arbeitsmarktpolitische Rechtfertigung vorliegt. Der Gesetzgeber hat auf diese Weise Abschied von der Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Freistellung genommen. Durch die Neufassung des § 44 a BRRG haben zudem die Länder die Möglichkeit erhalten, die obligatorische (Einstellungs-)teilzeit gesetzlich einzuführen. Die Arbeit zeigt zunächst die Entwicklung der Freistellung vom Dienst im Beamtenrecht von ihrem vollständigen Verbot bis zu ihrer nahezu vollständigen Freigabe auf. Sie untersucht, inwieweit die politisch gewollte Freigabe mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, insbesondere dem Prinzip der Hauptberuflichkeit und dem Alimentationsprinzip, vereinbar ist und weist nach, dass dem Gesetzgeber bei einer weiteren Freigabe verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind. Die Arbeit stellt dar, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber innerhalb der bestehenden Verfassung hat, die Freistellung vom Dienst zu erweitern und hinterfragt die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung. Der Autor gibt abschließend Hinweise, wie die Freistellung vom Dienst innerhalb der bestehenden Verfassung sowohl einfacher als auch verfassungsrechtlich unbedenklich gestaltet werden kann. difuDie verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Freistellung vom Dienst im Beamtenrecht.MonographieDG3441GesetzgebungÖffentlicher DienstVerwaltungBeamterTeilzeitarbeitBeamtenrechtDienstrechtReformFreistellung