Wuttke, Joachim1994-09-302020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519930935-7688https://orlis.difu.de/handle/difu/84749Im ersten Teil dieses Beitrags zu den Maßnahmen nach u 14 Abfallgesetz (vergleiche Entsorgungs-Technik 4/93) wurde insbesondere auf mengenrelevante Abfälle aus privaten Haushaltungen wie Verpackungsabfälle und Druckerzeugnisse (grafische Papiere) eingegangen. Dieser folgende zweite Teil befaßt sich mit weiteren geplanten Maßnahmen für mengenrelevante Abfälle des Baugeverbes oder komplexe Produkte wie Kraftfahrzeuge, elektrische und elektronische Geräte und Batterien. Weiterhin werden die bereits in Kraft getretenen Regelungen für Altöl und halogenhaltige Lösemittel kurz dargestellt. Abschließend wird knapp auf die geplanten Novellierungsabsichten hinsichtlich des Abfallgesetzes eingegangen.Erklärtes Ziel - Mehr Produktverantwortung. Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen nach § 14 Abfallgesetz. Tl. 2.ZeitschriftenaufsatzI94030250AbfallverwertungBaugewerbeKraftfahrzeugErdaushubEntsorgungÖlAltölUmweltschutzrechtUmweltschutzAbfallvermeidungAbfallgesetzBatterieBauschuttAbfallentsorgungStraßenaufbruchWiederverwendung