2002-07-172020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620020340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/47084Einem Jugendlichen oder jungen Volljährigen, der in einem Heim oder einer sonstigen nach SGB VIII geförderten Wohnform wohnt, steht kein Wohngeldanspruch zu, wenn für die Nutzung ein nach Tagen bemessenes Pflegegelt gezahlt wird, weil kein einem Mietverhältnis ähnliches Nutzungsverhältnis i.S. des § 3 Abs.1 Nr.2 WoGG gegeben ist. OVG NRW, Beschluss vom 5.12.2001 - 14 A 2775/00. difuKein Wohngeld bei Heimunterbringung.ZeitschriftenaufsatzDC2973SozialwesenWohngeldrechtWohngeldVersagungHeimunterbringung