Popp, Reinhard1996-12-112020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251995https://orlis.difu.de/handle/difu/103355Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts gewannen Bestimmungen an Bedeutung, die sich gegen die zunehmende Verschwendungssucht der städtischen Bürger richteten und vor allem "Luxusverbote" darstellten. Im Rahmen der Ortsgeschichte von Leutersbach seit dem Jahre 1000 untersucht der Verfasser die zeitlich frühestens Polizeiordnungen von 1566 und 1584 hinsichtlich der Regelungen von Tauf- und Hochzeitsfeiern mit den entsprechenden Strafandrohungen. Es werden Beispiele für die Überwachungsmethoden zur Einhaltung und administrativen Durchsetzung der Tauf- und Hochzeitsordnungen bis 1738 gegeben. Diese immer ausführlicheren Regelungen erfüllten das Bestreben der Obrigkeit nach Anstand und Sittenreinheit, auf den Schutz der Untertanen vor Völlerei und Verschwendung sowie auf die Abgrenzung der verschiedenen Stände voneinander. Die Kleinstadt Leutershausen wurde ausgewählt, weil sich im dortigen Stadtarchiv eine Fülle von einschlägigem Material findet. kmr/difuDisziplinierung durch Polizeirecht. Die Tauf- und Hochzeitsordnungen für die Stadt Leutershausen in der Neuzeit.Graue LiteraturS96230030StrafrechtVerwaltungPolizeiStadtgeschichteRechtsgeschichtePolizeirechtDisziplinierungHerrschaftsgeschichteFeierTaufeHochzeitVerwaltungsgeschichte