Erbguth, Wilfried2017-03-062020-01-052022-11-262020-01-052022-11-2620170012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/240910Die aktuelle Novellierung des Raumordnungsgesetzes (ROG) verfolgt eine behutsame Erweiterung der Zuständigkeiten des Bundes für eine bundesweite Raumordnungsplanung, inhaltlich insoweit, als diese nunmehr auch den Hochwasserschutz erfassen soll, in ihren Rechtswirkungen dahin gehend, dass die bislang auf Bundesstellen beschränkte Verbindlichkeit der Pläne (§ 17 Abs. 2 Satz 2 ROG) entfallen soll. Die Erwiderung reagiert auf die hiergegen gerichtete Kritik von Konrad Goppel in dieser Zeitschrift.Für, nicht gegen eine Erweiterung der Bundesraumordnung im ROG-E 2016. Zu Goppel, DVBI 2016, 1306.ZeitschriftenaufsatzDM17022423RaumordnungRaumplanungPlanungskompetenzBundBundeslandHochwasserschutzRaumordnungsrechtRaumordnungsgesetz (ROG)ZuständigkeitAufgabenbereich