Rühle, Heide2012-11-122020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620120342-2259https://orlis.difu.de/handle/difu/147121Öffentliche Beschaffung ist in den letzten Jahren immer komplizierter geworden. Dazu haben auch die europäischen Richtlinien zur Auftragsvergabe sowie ihre vielfältigen Auslegungen durch nationale und europäische Gerichte beigetragen Eine von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie schätzt die zusätzlichen Kosten für eine europaweite Ausschreibung auf rund 30.000 Euro (für die öffentliche Hand und ihre Lieferanten bzw. externen Dienstleister). In diesen Kosten sind aber noch nicht die Rechtsberatungskosten enthalten, die bis zu einem Drittel des Auftragswertes betragen können. Doch trotz erhöhtem Aufwand ist die Zahl grenzüberschreitender Angebote äußerst gering: gerade mal 1,5 % der Angebote sind grenzüberschreitend, und auch wenn man die im Inland ansässigen Tochtergesellschaften ausländischer Firmen mitzählt, bleibt es bei knapp 15 bis 16 % aller Angebote. Dies steht in keinem Verhältnis zum erhöhten Aufwand europaweiter Ausschreibungen. Eine Überarbeitung der europäischen Vergabe-Richtlinien sollte deshalb vor allem das Ziel haben, die externen Kosten der Vergabe zu senken, sie zu vereinfachen und mehr Rechtssicherheit herzustellen.Zur Revision des europäischen Vergaberechts - Erleichterung, Vereinfachung oder bleibt alles beim Alten?ZeitschriftenaufsatzDH19668GesetzgebungVerwaltungBeschaffungDienstleistungBauleistungAuftragsvergabeWettbewerbAusschreibungEuroparechtNeuordnungVergaberechtRechtssicherheitVerwaltungsvereinfachung