Wallmann, RainerTurk, ThomasFricke, KlausKleemann, Ulrich2003-01-312020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520021616-5829https://orlis.difu.de/handle/difu/127723Die 30. BImSchV und die Abfallablagerungsverordnung vom 1.3.2001 definieren sowohl Gestaltung und Betrieb von MBA-Anlagen als auch die Beschaffenheit der ablagerbaren Abfälle. So genannte MBA-Altanlagen müssen ab dem 1.6.2005 die gleichen Ablagerungskriterien wie Neuanlagen einhalten. Allerdings sind die Vorgaben der 30. BImSchV erst ab dem 1.3.2006 umzusetzen. Am Beispiel der MBA Linkenbach im Landkreis Neuwied werden exemplarisch die Möglichkeiten zur Nachrüstung von MBA-Altanlagen erläutert. difuNachrüstung von Altanlagen am Beispiel der MBA Linkenbach.ZeitschriftenaufsatzDC3391AbfallbehandlungEntsorgungAbfallbeseitigungAbluftAbgasImmissionsschutzGrenzwertUmweltschutzMechanisch-Biologische AbfallbehandlungAbfallbehandlungsanlageBundesimmissionsschutzverordnungAltanlageNachrüstungAbluftreinigungEmissionsmessungRotteBeispiel