1988-01-072020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261987https://orlis.difu.de/handle/difu/539626Der Beschluss einer Gemeindevertretung über die Feststellung der Nichtigkeit eines Bebauungsplans ist auch dann, wenn der Beschluss öffentlich bekannt gemacht worden ist, keine Rechtssatzung, die in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 1 VwGO überprüft werden kann. (-z-)BebauungsplanGemeindeNormenkontrollverfahrenRechtsprechungNichtigkeitBeschlussZulässigkeitVGH-UrteilRechtBundesbaugesetzGemeinderatsbeschluß über Nichtigkeit eines Bebauungsplans. VwGO § 47 Abs. 1; BBauG § 2 Abs. 6, 10. HessVGH, Beschluß vom 8.1.1987 - 3 N 11.83. Fortsetzung in: Umwelt- und Planungsrecht 7 (1987), Nr. 6.Zeitschriftenaufsatz127071