Markus, Jochen2006-10-192020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520061439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/160706Der Hauptausschuss des Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen hat am 27.6.2006 seinen Beschluss zur VOB/B 2006 gefasst. Vorangegangen war ein Änderungsvorschlag, der am 17.5.2006 in die Mitgliederbefragung gegangen war (s. NZBau aktuell H. 6/2006, lXff.). Der Änderungsvorschlag sah unter anderem vor, § 1 Nr. 3 VOB/B um eine Anordnungsbefugnis des Auftraggebers zur Bauzeit zu erweitern und dazu so genannte Folgeänderungen in § 2 Nrn. 5, 6 VOB/B vorzunehmen. Mit seinem Beschluss vom 27.6.2006 hat der Hauptausschuss sowohl die Einführung einer Anordnungsbefugnis zur Bauzeit als auch die dazu vorgeschlagenen Folgeänderungen verworfen. Nach der vom Ausschuss jetzt beschlossenen Fassung bleiben § 1 Nrn. 3, 4 und § 2 Nrn. 5, 6 VOB/B unverändert. difuVOB/B-Novelle 2006 - Es bleibt dabei: Keine Anordnungsbefugnis des Auftraggebers zur Bauzeit.ZeitschriftenaufsatzDM06091810BaurechtVerdingungsordnungVOB/BBauzeitVergabeVergabeverfahrenBauleistungBauvertragAuftraggeberAusschreibungNovellierungVergaberecht